Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist 1994 im Zuge der Bahnreform entstanden. Im BEV werden die staatlichen Aufgaben gebündelt, von denen die im Wettbewerb stehende Deutsche Bahn AG dauerhaft entlastet werden soll. Nähere Informationen finden Sie auf der Folgeseite.
Mit Schreiben vom 23.01.2025 hat der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens entschieden, dass die Anspruchsberechtigten zukünftig Belege zur Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit ohne die Vorlage der Erstattungsmitteilung der GPV bei der KVB einreichen können.
Die Leistungen der Pflegeversicherung der GPV über die HMM und die Fürsorgeleistungen Pflege des BEV über die KVB können deshalb ab sofort parallel beantragt werden.