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Rahmenvereinbarungen

Rechtsgrundlagen (insbesondere)

  • Bundesbeamtengesetz
  • Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (Art. 1 ENeuOG)
  • Gesetz über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DBGrG)
  • Verordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für Entscheidungen in

    Angelegenheiten der zugewiesenen Beamtinnen und Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (DBAGZustV)

Regelungsinhalt

Die "Rahmenvereinbarung zwischen Bundeseisenbahnvermögen und Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in dienstrechtlichen Angelegenheiten für die der Gesellschaft zugewiesenen und zu ihr beurlaubten Beamtinnen und Beamten des Bundeseisenbahnvermögens" vom 29.07.1994 regelt die Grundsätze für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen dem BEV und der DB AG.
Im Einzelnen regelt sie u. a.:

  • die amtsgerechte Verwendung der zugewiesenen Beamtinnen und Beamten bei der DB AG,
  • die Ausgestaltung des Weisungsrechts der DB AG,
  • die Zuständigkeiten der DB AG in Bezug auf beamtenrechtliche Entscheidungen und Maßnahmen,
  • die Regelung zur Beurlaubung von Beamtinnen und Beamten zur DB AG,
  • den Beschwerdeweg der betroffenen Beamtinnen und Beamten
  • den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen BEV und DB AG.
     

Zielsetzung

BEV und DB AG arbeiten bei Personalangelegenheiten der zugewiesenen Beamten eng und vertrauensvoll zusammen.

Bei organisatorischen Veränderungen – insbesondere Ausgliederungen – stellt die DB AG sicher, dass die in der Rahmenvereinbarung getroffenen Regelungen auch im Verhältnis zwischen BEV und den ausgegliederten Einheiten Anwendung finden.
 

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