Informationen für Psychotherapiepraxen
Bei Beamten aller Besoldungsgruppen erfolgt die Vergütung der therapeutischen Heilbehandlungskosten grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Wir sind keine Berufsgenossenschaft, daher ist auch keine Abrechnung über Institutionskennzeichen möglich.
Psychotherapien sind, mit Ausnahme von fünf probatorischen Sitzungen, genehmigungspflichtig.
Bitte übersenden Sie Ihre dienstunfallbedingten Rechnungen, bzw. Anträge auf die Durchführung von Therapien nicht an die Beamtin bzw. den Beamten, sondern direkt an unsere Dienststelle (Adresse siehe unten).
Aus den Rechnungen muss ersichtlich sein:
- der Tag der Behandlung,
- der Grund der Leistungen (Diagnose),
- die Art der Leistungen (Ziffer der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte),
- der ärztliche Vermerk: „Auf Kosten des BEV wegen des Dienstunfalls vom _______“
- Ihre Bankverbindung (Zahlungen über Institutionskennzeichen sind nicht möglich)
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt „Honorarvereinbarung“ entnehmen.