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Informationen zur Beschäftigtenvergütung

Wir führen die Berufsgruppen fort

Informationen zur Angestelltenvergütung

Die Vergütung besteht aus der Grundvergütung und dem Ortszuschlag.

Die Eingruppierung der Beschäftigten nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 TV BEV richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung des Tarifvertrages für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens (TV BEV).

Die Höhe des Ortszuschlages richtet sich nach der Tarifklasse, der die Vergütungsgruppe des Beschäftigten zugeteilt ist und nach der Stufe (1-3), die den Familienverhältnissen des Beschäftigten entspricht.

Die Vergütung wird für den Kalendermonat berechnet und am letzten Tag eines jeden Monats (Zahltag) für den laufenden Monat gezahlt.

 

Informationen zum Lohn

Der Lohn wird nach dem Wert der zu leistenden Arbeit (Lohngruppe) und nach den besonderen Umständen, unter denen die Arbeiten verrichtet werden sowie der Länge der absolvierten Dienstzeit (Lohnstufe) bemessen.

Die Beschäftigten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 TV BEV erhalten Monatslohn nach den vollen Lohnsätzen der Monatslohntabelle des Tarifvertrages für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens (TV BEV).

Die Einstufung der Tätigkeiten in die einzelnen Lohngruppen ergibt sich ebenfalls aus dem TV BEV.

Der Lohn wird am letzten Tag eines jeden Monats (Zahltag) für den laufenden Monat gezahlt.
 

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