Barrierefreiheit unseres Internetangebotes
Erklärung zur Barrierefreiheit unseres Internetangebotes
Das Bundeseisenbahnvermögen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 2025) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://www.bev.bund.de).
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat unsere bisherige Seite am 26.07.2023 geprüft.
Für die aktuelle Seite liegt noch keine Prüfung vor, da sie komplett neu erstellt wurde.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Nach unserem Kenntnisstand sind auch alle mit dem neuen GovernmentSiteBuilder erstellten Inhalte barrierefrei aufbereitet.
Die Inhalte der Seite "Immobilien bundesweit" werden von einem Immobilienportal gefüllt und sind leider nicht von uns beeinflussbar.
Für den Film in Gebärdensprache zu den groben Inhalten dieser Erklärung befinden wir uns derzeit noch im Abstimmungsprozess und werden diese so schnell es geht einbinden.
Der Text für den Aufbau der Seite in Leichter Sprache wird derzeit erstellt.
Ebenso das Video dazu.
Barrieren melden - Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bev.bund.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Formular "Barriere melden", das Sie am unteren Rand jeder Seite finden können.
Auch per Post oder telefonisch sind wir erreichbar:
Bundeseisenbahnvermögen
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 2
53175 Bonn
0228 3077-0
Telefax: 0228 3077-160
barrierefrei@bev.bund.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901
info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de
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Leichte Sprache - Erklärung Barriere-Freiheit
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