Die Zuständigkeit der BEV-Dienststelle Nord erstreckt sich über die Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.
Der Zuständigkeitsbereich der Dienststelle West erstreckt sich im wesentlichen auf die Bezirke der ehemaligen Bundesbahndirektionen Köln und Essen in Nordrhein-Westfalen.
Die Zuständigkeit der BEV-Dienststelle Mitte erstreckt sich über die Bundesländer Hessen und Saarland sowie einen Großteil des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Die räumliche Ausdehnung der Dienststelle Süd umfasst den gesamten Bereich des Landes Baden-Württemberg, des Freistaates Bayern sowie Teile von Rheinland - Pfalz und Saarland.