Berufserkrankungen Berufskrankheiten von Beamten und Ruhestandsbeamten können unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstunfälle nach § 31 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz ( BeamtVG ) anerkannt werden.
Dienstunfall - Fristen Sie müssen Ihren Unfall, aus dem eventuell ein Fürsorgeanspruch entstehen kann, innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Unfalls melden. Hierfür senden Sie bitte unbedingt ei
Die Beamtenunfallfürsorge Dienstunfall Berufserkrankungen Informationen für medizinisches Personal Übersendung von Rechnungen, Verordnungen und Belegen Fahrtkostenerstattung Erstattung von Sachschäden
Die Beamtenunfallfürsorge Die Aufgaben der Beamtenunfallfürsorge - kurz „BUF“ genannt -, wurden bereits im Jahre 1984 in Berlin angesiedelt und werden seitdem von dort aus zentral für das Bundeseisenb
Vordrucke und Merkblätter aus dem Bereich der Bezügestelle Vordrucke Die Vordrucke stehen online ausfüllbar zur Verfügung. Nach dem Ausdrucken bitten wir Sie noch um Ihre Unterschrift, wo es vermerkt
Vordrucke für den Bereich Beamtenunfallfürsorge Unsere Vordrucke können Sie am PC ausfüllen. Kostenübernahmeerklärung [PDF, 646KB] Honorarvereinbarung [PDF, 75KB] Kostenzusammenstellung [PDF, 604KB] S
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