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Gestaltung der Laufbahnen

Rechtsgrundlagen

Nach § 4 ELV gestaltet die Präsidentin bzw. der Präsident des BEV die Laufbahnen der bei der DB AG tätigen Beamtinnen und Beamten gemäß § 2 Abs. 4 bis 6 BLV im Benehmen mit dem Vorstand der DB AG und im Einvernehmen mit dem BMDV. Die Ämter sind nach den Inhalten der bei der DB AG auszuübenden Funktionen zu gestalten.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 4 ELV

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